Gemeinderatswahl 25. Jänner 2015

Am 25. Jänner 2015 findet die Gemeinderatswahl statt. Aus diesem Grund sollen hier die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst werden:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist, in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat und daher im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wer kann gewählt werden?

Folgende Wahlparteien haben Wahlvorschläge abgegeben und stehen daher am 25. Jänner 2015 zur Wahl:

1. Österreichische Volkspartei (ÖVP)
2. Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
3. Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)

Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im Gemeindeamt Neidling in den Räumen der ehemaligen Poststelle in der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr möglich.

Wählen mit Wahlkarte:

Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in der Gemeinde anwesend sein werden, können beim Gemeindeamt die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Das Antragsformular hierfür kann unten heruntergeladen werden.

ACHTUNG:   Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist ausnahmslos nicht möglich!

Wie erhält man eine Wahlkarte?

Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 21. Jänner 2015 schriftlich (Brief, Mail, Fax) unter Anschluss eines Identitätsnachweises (Ausweiskopie) beim Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post mittels RSb an die angegebene Adresse zugesandt.

Bis Freitag, 23. Jänner 2015, 12 Uhr, kann die Wahlkarte persönlich bzw. schriftlich - wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person möglich ist - beim Gemeindeamt beantragt werden. Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.

Bitte beachten Sie, dass auch eine zur Abholung bevollmächtigte Person bei der Abholung ein Ausweisdokument vorweisen muss.

Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:

Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.

Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen oder bis zum Ende der Wahlzeit im Wahllokal abgegeben werden.

01.01.2015