Feuerbeschau 2013

Nachdem die letzte Feuerbeschau in der Gemeinde bereits mehr als 10 Jahre zurückliegt, wird im Frühjahr 2013 erneut eine Feuerbeschau stattfinden. Hierzu wird eine kurze allgemeine Information gegeben:

Gesetze und Verordnungen zum vorbeugenden Brandschutz gehen bis zum Mittelalter zurück. Alle mit dem Ziel, Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen Brände zu treffen.

Im Land Niederösterreich regelt das NÖ Feuerwehrgesetz die Feuerbeschau. Seit einer Novelle im Jahr 2010 ist der zuständige Rauchfangkehrer für die Durchführung der Feuerbeschau verantwortlich.

Alle 10 Jahre werden sämtliche Bauwerke im Gemeindegebiet vom zuständigen Rauchfangkehrmeister bzw. einem Mitarbeiter des Betriebes mit Meisterprüfung einer Überprüfung unterzogen. In landwirtschaftlichen oder gewerblich genutzten Objekten  wird als zusätzlicher Sachverständiger noch ein Vertreter der örtlichen Feuerwehr beigezogen.

In größeren Betrieben und in Objekten, welche erhöhte Brandgefahr aufweisen, kann je nach Bedarf noch ein externer Brandschutzsachverständiger beigezogen werden.

Grundsätzlich wird das ganze Bauwerk, insbesondere aber der Keller mit Heiz- und Brennstofflagerraum, die Garage und Räumlichkeiten, in welchen handwerkliche Arbeiten durchgeführt werden, überprüft. Im Wohnbereich wird dem Bereich rund um Feuerstätten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Beim Dachboden wird auf Lagerungen und auf seine Abschottung zu den anderen Gebäudeteilen geachtet, aber auch der Zustand des Rauchfangkopfes und Lagerungen im Freien werden überprüft.

Ebenso wird kontrolliert, ob die Feuerlöscher oder vorhandene Blitz- bzw. Elektroanlagen den Vorschriften entsprechen.

Etwa zwei Wochen vor der Beschau werden sie schriftlich verständigt. Der Verständigung liegt ein Informationsfolder bei. Am vorgegebenen Termin werden sie im angegebenen Zeitfenster vom Rauchfangkehrermeister oder der Kommission besucht. Nach der Begehung wird eine Niederschrift angefertigt, in welcher etwaige Mängel vermerkt werden und die Beseitigung derselben beauftragt wird. Wir bitten sie diese Mängel zu beheben und uns diese Behebung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt eine solche Meldung nicht, so werden die festgestellten Mängel der Gemeinde gemeldet, welche die Behebung bescheidmäßig vorschreibt.

Die Feuerbeschau im Gemeindegebiet Neidling wird – wie bereits erwähnt - im Frühjahr 2013 durchgeführt. Der zeitliche Aufwand vor Ort bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt etwa 20 Minuten.

01.01.2013